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Mühlenrecht
Das Recht für die Anlage, also den Bau, und den Betrieb von Mühlen wurde im Mittelalter als
Mühlenrecht oder Mühlengerechtigkeit bezeichnet. Die Mühlen wurden durch den
Mühlenfrieden in besonderem Maße geschützt. Die Rechte und Pflichten des Müllers wurden
unter anderem durch Zünfte, vor allem aber durch die Mühlenordnung geregelt, für die
Gewährung des Mühlenrechts ein Mühlenzins oder Wasserlaufzins bezahlt.
Hintergrund und Definition
Das Mühlenrecht zählte zu den Regalien (königliche Hoheitsrechte, „Mühlregal“). Das
Mühlenrecht basierte auf der Grundherrschaft und dem damit verbundenen Recht zur Verfügung
über den Boden und die darauf stehenden Anlagen.
Die Mühlengerechtigkeit hatten also auf ihren Hoheitsgebieten seit dem 12. Jahrhundert die
Landesherren, (Groß-)Städte oder Kirchen und Klöster inne. Dieses Recht, das ihnen von ihrem
König übertragen worden war, konnten sie über das Lehnswesen an andere Personen abgeben und
dafür einen Mühlenzins einfordern. Die Mühlgebäude waren zumeist Lehen, die nach dem Tod
der Lehensträger wieder an den Lehensherren zurückfielen.
Der Ort der Mühle war ein besonderer Rechtsraum, den der Mühlenfrieden garantierte. Für
Vorfälle in der Mühle (z. B. Mord, Unfälle, Eigentumsvernichtung der Kunden durch Brände oder
Diebstahl) wurden von Ort zu Ort unterschiedliche Bestimmungen erlassen. Die
Schadenersatzpflichten der Müller erstreckten sich auch auf die zur Mühle gehörenden
Mühlgräben und Teiche. Nutzungsrechte zur Fischerei, zum Befahren und Flößen in den
Mühlgräben usw. kollidierten häufig mit dem Mühlenregal.
Eine regionale Besonderheit lag in Franken vor, wo die Erbzinsleihe gebräuchlich war, also die
Mühle vom Müller direkt an seinen Nachfolger weitergegeben werden durfte. Im Westerwald war
die Erbpacht im Mühlenwesen weit verbreitet.
Mit der Erweiterung und Abwandlung der Mühlentechnik für unterschiedliche
Herstellungsverfahren (z. B. Gerberlohe, Schießpulver, Pappe und Papier) und die Bedürfnisse der
Bergbau- und Hüttentechnik (Pochwerke, Wasserhebewerke, Hammerschmieden, Schmelzwerke)
mussten entsprechende rechtliche Aspekte geregelt werden. Ab dem 19. Jahrhundert wurde die
Mühlengerechtigkeit ausdrücklich in Grundbüchern und Katastern aufgeführt.
Mühlenordnung
Eine Mühlenordnung ist ein rechtliches Dokument, das Vorschriften für den Betrieb einer Mühle
enthält. In ihr waren Regelungen, die den Mühlen- und Wasserbau sowie das gesamte
Mühlenwesen berühren, niedergeschrieben. Mühlenordnungen galten jeweils nur für bestimmte
Gemeinden oder Landstriche, es waren also keine universal gültigen Dokumente. Meist musste
alljährlich auf sie ein neuer Eid geleistet werden.
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